Bundesrat verzichtet auf weiterführenden zweiten Öffnungsschritt

Der Bundesrat hat beschlossen, per 22. März keine weitreichenden Lockerungen der Corona-Massnahmen zu genehmigen. Die Zahl der Infektionen lasse den in die Konsultation geschickten zweiten Öffnungsschritt nicht zu. Die Vernehmlassung zeigt laut dem Schweizerischen Verband für Weiterbildung SVEB jedoch, dass die Öffnung der Weiterbildung im nächsten Lockerungsschritt unbestritten ist.

Zuvor hatte der SVEB vom Bundesrat gefordert, dass er auf eine Regelung zur Kapazitätsbegrenzung verzichtet. Diese sei nicht praktikabel und würde zu Unsicherheiten und grossen Umsetzungsproblemen führen. Stattdessen sollten im Rahmen der anstehenden Öffnung die bereits im Herbst 2020 in der Weiterbildungsbranche sehr erfolgreich eingesetzten Schutzkonzepte wieder zum Einsatz kommen.

Dasselbe hatte auch der Kanton Zürich in der Vernehmlassung gefordert: «Das Verbot des Präsenzunterrichts … ist vielmehr aufzuheben und durch einen Verweis auf die Vorgaben für Schutzkonzepte … zu ersetzen.»

In einem Schreiben an Regierungspräsidentin Silvia Steiner, die auch der Erziehungsdirektorenkonferenz EDK vorsteht, hatte zudem der Vorstand der ZKW die Zürcher Bildungsdirektorin am 16. März aufgefordert, sich weiterhin für die Schutzkonzept-Strategie einzusetzen. «Die Stellungnahme des Kantons Zürich zur Anhörung der Kantone zum Öffnungsschritt II wurde im Vorstand der ZKW sehr positiv aufgenommen.»