Präsenzunterricht wieder möglich – Kapazitätsbegrenzung kann pragmatisch umgesetzt werden
Am 14. April 2021 hat der Bundesrat einen weiteren Öffnungsschritt beschlossen. Ab Montag, 19. April ist Präsenzunterricht in der Weiterbildung mit Auflagen wieder möglich. Es gilt eine Beschränkung auf maximal 50 Personen, eine Kapazitätsbegrenzung sowie Masken- und Abstandspflicht.
Die Kapazitätsbeschränkung auf einen Drittel der Räumlichkeiten in der Weiterbildung kann gemäss Auskunft des Bundes folgendermassen umgesetzt werden:
- Wenn die Teilnehmenden in Seminar- und Kursräumen sitzen und die Abstandsregel von 1,5 Metern eingehalten wird, gilt die Kapazitätsbeschränkung auf einen Drittel der Räumlichkeit als erfüllt.
- Bei Kursen, in denen sich die Teilnehmenden im Raum frei bewegen, müssen 10 m2 pro Person vorhanden sein. Bei Räumen unter 30 m2 gilt eine Mindestfläche von 6 m2 pro Kopf.
Der Schweizerische Verband für Weiterbildung SVEB begrüsst den Öffnungsschritt und die pragmatische Umsetzung der Regel zur Kapazitätsbegrenzung. Sie biete eine klare Grundlage für die Planung von Präsenzunterricht in den nächsten Wochen.