Bundesrat will Kapazitätsregel anpassen, doch für die Weiterbildung ändert sich wenig

Der Bundesrat hat vor Auffahrt informiert, welche Lockerungen er ab Ende Mai vornehmen möchte. Im Rahmen seiner Konsultation schlägt er vor, die Kapazitätsgrenze bei Präsenzveranstaltungen in der Weiterbildung von einem Drittel auf die Hälfte der Kapazität der Räumlichkeiten anzuheben. Die Masken- und Abstandspflicht soll weiterhin gelten. Da die bestehende Abstandspflicht von 1,5 Metern weiterhin gelten soll, wird der vorgeschlagene Lockerungsschritt in der Praxis der Weiterbildung wenig ändern.

Die unter Bedingungen mögliche Aufhebung der Beschränkung auf maximal 50 Personen für Präsenzveranstaltungen gilt gemäss dem Verordnungsentwurf zudem ausschliesslich für Hochschulen, die dem Hochschulförderungs- und koordinationsgesetz unterstehen.

Zudem beantragt der Bundesrat dem Parlament, die Grundlage für die Erwerbsausfallentschädigung bis Ende 2021 zu verlängern.