Corona: SVEB fordert Aufhebung der Maskenpflicht für die Weiterbildung im nächsten Öffnungsschritt

Nachdem der Bundesrat entschieden hat, dass ab 26. Juni 2021 an Arbeitsplätzen und in Fitnesscentern keine Maskenpflicht mehr gilt, ist diese in der Weiterbildung nicht mehr zu rechtfertigen, schreibt der Schweizerische Verband für Weiterbildung SVEB. Er fordert den Bundesrat auf, im nächsten Öffnungsschritt eine Gleichbehandlung der Weiterbildung sicherzustellen; die aktuelle Ungleichbehandlung sei nicht nachvollziehbar.

Aufgrund der positiven Entwicklung der epidemischen Lage und des Impffortschritts hatte der Bundesrat in seinem fünften Öffnungsschritt am 23. Juni folgende für die Weiterbildung relevante Neuerungen kommuniziert:

  • Die Kapazitätsregel für Präsenzveranstaltungen wird ganz aufgehoben. Es besteht damit keine Obergrenze mehr für die Anzahl der an einem Weiterbildungsangebot teilnehmenden Personen.
  • Für Präsenzveranstaltungen, die draussen stattfinden, gilt keine Maskenpflicht mehr.