ZKW fordert baldige Aufhebung der Maskenpflicht im Unterricht

Seit dem 26. Juni gilt in Fitnesscentern während der sportlichen Betätigung sowie an Arbeitsplätzen keine Maskenpflicht mehr. Hingegen muss im Unterricht an Hochschulen sowie in der Weiterbildung eine Gesichtsmaske getragen werden.

Diese Maskenpflicht ist aus Sicht der Zürcher Konferenz für Weiterbildung ZKW nicht nachvollziehbar und nicht mehr zu rechtfertigen. Dies auch deshalb, weil der Kanton Zürich die Maskenpflicht an Mittelschulen und Berufsschulen aufgehoben hat; diese fallen gemäss Entscheid des Bundesrats in den Hoheitsbereich der Kantone.

Die Weiterbildung aber wird der Tertiärstufe zugerechnet, zu der die Universitäten und Fachhochschulen gehören. Und weil hier der Bund das Sagen hat, kann er auch die Maskenpflicht verordnen.

Wie auch der Schweizerische Verband für Weiterbildung SVEB fordert die ZKW den Bundesrat dazu auf, im nächsten Öffnungsschritt die Maskenpflicht aufzuheben und damit die Gleichbehandlung der Weiterbildung mit anderen Branchen sicherzustellen.