«Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen» im Fokus der Lehrabschlussprüfung
Wer eine Berufslehre macht, muss in Zukunft keine Schlussprüfung mehr in Allgemeinbildung machen, wenn es nach dem Bund geht. Derzeit befindet sich eine revidierte Verordnung zum Allgemeinbildenden Unterricht (ABU) in der Berufsschule in der Vernehmlassung. Diese sieht vor, dass für die Abschlussnote nur noch die Zeugnisnoten und die Abschlussarbeit zu je 50 Prozent zählen. Die Prüfung fällt dahin.
Beim Bund ist das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) für das Projekt zuständig. Es hat die Reform über mehrere Jahre gemeinsam mit Arbeitgebern, Vertretern der Gewerkschaften und von Berufsschulen ausgearbeitet. Diese sei notwendig, so das Amt in einem Artikel der «NZZ am Sonntag» Die aktuelle Praxis sei «zu stark Fachwissen orientiert und nicht mehr zeitgemäss». Darum werde der neue ABU-Lehrplan und damit auch die Abschlussprüfung auf den Erwerb «Schlüsselkompetenzen für ein lebenslanges Lernen» ausgerichtet.
Ob das SBFI trotz breiter Kritik am Vorhaben festhält, zeigt sich nach Ende der Vernehmlassung im Juli.