Corona: Bundesrat verlängert Masken- und Abstandspflicht in der Weiterbildung

Der Bundesrat will die bestehenden Massnahmen frühestens Anfang September anpassen. Dies hat der Bundesrat Mitte August aufgrund der unsicheren epidemiologischen Lage beschlossen. Wie er in seiner Medienmitteilung festhält, «hat neu der Schutz der Spitalstrukturen und nicht mehr der Schutz der nicht geimpften Bevölkerung Vorrang.»

Für die Weiterbildung heisst das, dass in Präsenzveranstaltungen wie bisher Masken getragen und die Abstandsregeln eingehalten werden müssen. Ausnahmen von der Maskenpflicht sind für vortragende Personen vorgesehen sowie in Situationen, in denen die Maske den Unterricht wesentlich behindert. Sind zu einer Weiterbildung nur Personen mit Covid-Zertifikat zugelassen, entfallen die Masken- und die Abstandspflicht, schreibt der Schweizerische Verband für Weiterbildung SVEB auf seiner Website.