Änderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Berufsbildung

Am 03. Oktober 2022 hat die Bildungsdirektion des Kantons Zürich informiert, dass gemäss dem Beschluss vom 14. September 2022 im Rahmen des  Einführungsgesetzes zum Bundeschutz über die Berufsbildung (Gebühren) eine Vernehmlassung durchgeführt wird. Sämtliche betroffene Institutionen aus dem Kanton Zürich können sich bis am 31. Januar 2023 zu den Anpassungen bzw. zum Entwurf äussern.

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