Bundesverwaltung muss Begriff Weiterbildung neu prüfen

Ständerat und Nationalrat haben im Rahmen der Revision des Mehrwertsteuergesetzes in der Frühjahrssession den veralteten Begriff «Fortbildung» durch den Begriff «Weiterbildung» ersetzt. Den Anstoss zu dieser Anpassung hatte eine Intervention des Schweizerischen Verband für Erwachsenenbildung SVEB gegeben.

Gemäss Mehrwertsteuergesetz ist die Weiterbildung von der Mehrwertsteuer ausgenommen. In der Steuerpraxis zeigt sich aber, dass der Begriff der Bildungsleistungen immer wieder zu Diskussionen führt, da klare Abgrenzungen fehlen.

Im Hinblick auf das Inkrafttreten des neuen Gesetzes im Januar 2025 muss die Verwaltung nun den Weiterbildungsbegriff neu prüfen. Für die Weiterbildungsbranche ergibt sich in diesem Prozess die Möglichkeit, Vorschläge für eine zeitgemässen, breiten Weiterbildungsbegriff einzubringen. Der SVEB hat zu dieser Thematik bereits eine Arbeitsgruppe gebildet.