Der Dachverband der Zürcher Weiterbildungsanbieter lehnt die geplante Verselbständigung der EB Zürich ab
Der Zürcher Regierungsrat möchte die Berufsfachschule EB Zürich als öffentlichrechtliche Anstalt verselbständigen. Die Zürcher Konferenz für Weiterbildung ZKW lehnt in der Vernehmlassung zum Gesetz über die EB Zürich diese Pläne ab. Die Gesetzesvorlage ermöglicht keine wirkliche Verselbständigung, zudem bliebe die Wettbewerbsverzerrung durch einen kantonal subventionierten Anbieter erhalten.
Die Zürcher Konferenz für Weiterbildung ZKW ist der Dachverband der staatlichen und privaten Anbieterinnen und Anbieter von Weiterbildung im Kanton Zürich. Im Rahmen der Vernehmlassung zum geplanten Gesetz über die EB Zürich hat die ZKW bei ihren Mitgliedern eine Umfrage durchgeführt. Die vorgesehene Umwandlung der kantonalen Berufsfachschule in eine selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt stösst auf klare Ablehnung. Dies aus diesen Gründen:
- Die in der Gesetzesvorlage gewählte Rechtsform der öffentlich-rechtlichen Anstalt bringt gegenüber der heutigen Situation keine wesentliche Veränderung.
- Insbesondere ermöglicht die Gesetzesvorlage keine wirkliche Verselbständigung, wie sie die Motionäre aus dem Kantonsrat wollten, die Auslöser der Vorlage waren.
- Die Wettbewerbsverzerrung durch einen kantonal subventionierten Anbieter bleibt erhalten.
Zielführend wäre aus Sicht der ZKW lediglich eine vollständige Privatisierung, welche die EB Zürich ganz aus dem Einflussbereich des Kantons entlässt. Gemäss Auszug aus dem Protokoll der Sitzung des Regierungsrates vom 22. April 2020 sieht dies der Kanton aber anders. Zitat: «Eine Privatisierung sei nicht zielführend, da die EB nur sehr eingeschränkt am offenen Markt tätig ist und den grössten Teil der Aufträge durch den Kanton Zürich erhalten wird und andererseits mit genügend Eigenkapital ausgestattet werden müsste.»
Die ZKW kann insbesondere den ersten Punkt dieser Argumentation nicht nachvollziehen: Auch mit der neuen, im November 2019 kommunizierten Strategie bleibt die EB Zürich in vielen Bereichen am Markt tätig. Von einem weitgehenden Rückzug aus dem Weiterbildungsmarkt und einer Tätigkeit in einer Nische kann keine Rede sein.
Deshalb kommt die ZKW zum Fazit: Die Gesetzesvorlage ist alter Wein in neuen Schläuchen. Sie würde gegenüber der heutigen Situation keine wesentlichen Verbesserungen auslösen.
Die vollständige Stellungnahme finden Sie hier.