Coronavirus: Bundesrat sieht keine allgemeine Zertifikatspflicht in der Weiterbildung vor
Der Bundesrat hat am 25. August 2021 eine erneute Verstärkung der Corona-Massnahmen per 30. August in Konsultation gegeben. Gemäss Medienmitteilung möchte er die Zertifikatspflicht auf Innenbereiche und auf Veranstaltungen in Innenräumen ausweiten.
Wie aus den Konsultationsunterlagen an die Kantone hervorgeht, soll die Zertifikatspflicht nicht auf die Weiterbildung ausgeweitet werden. Das schreibt der Schweizerische Verband für Weiterbildung SVEB in einer News. Der Entscheid, ein Covid-Zertifikat für die Teilnahme an Präsenzunterricht zu verlangen, soll dem einzelnen Weiterbildungsanbieter überlassen werden.
Der SVEB werde sich dafür einsetzen, dass diese Regelung für die Weiterbildung in der Verordnung explizit genannt wird. Bereits jetzt sei es Weiterbildungsanbietern möglich, den Zugang zu einer Weiterbildung über ein Covid-Zertifikat zu regeln. Wird ein Zertifikat verlangt, entfällt die Masken- sowie die Abstandspflicht.
Im Ampelkonzept des Bundesrats vom 25. Juni wurden Schulen respektive Ausbildungsstätten für den Einsatz des Covid-Zertifikats im «grünen» Bereich aufgeführt. In diesem sind Zugangsbeschränkungen auch dann nicht vorgesehen, falls sich die epidemiologische Lage verschlechtert.