Externe Weiterbildungen bald nur noch für Geimpfte?

Bis jetzt erfährt die breite Öffentlichkeit nur von Einzelfällen, aber schon bald könnte es zum Trend werden – mit Folgen für die Anbieter von Weiterbildungen. Die Rede ist vom Zwang, sich gegen Corona impfen zu lassen, wenn der Arbeitgeber eine Weiterbildung bezahlen soll.

Konkret hat das Innerschweizer Onlineportal «zentralplus» über eine Luzernerin berichtet, die vom Arbeitgeber vor die Wahl gestellt wird: Impfung und Übernahme der Kosten einer Weiterbildung oder Rückzahlung der bereits vom Arbeitgeber bezahlten Ausbildungskosten. Es handelt sich um einen hohen fünfstelligen Betrag.

Bereits im März hatte ein Zürcher Pflegeheim Schlagzeilen gemacht, das unter anderem externe Weiterbildungen nur noch bei geimpften Weiterbildungen genehmigte, wie die Sendung «10  vor 10» von SRF damals berichtete.

Sollten die Beispiele Schule machen, dürfte der eine oder andere Anbieter von Weiterbildungen das zu spüren bekommen. Ob Arbeitgeber die Übernahme der Kosten einer Weiterbildung vom Impfstatus abhängig machen können, ist allerdings rechtlich umstritten. Das Staatssekretariat für Wirtschaft Seco ist zwar der Meinung, der Arbeitgeber «dürfe nicht Druck ausüben, indem er z. B. gewisse Vorteile vom Impf- oder Genesenenstatus abhängig macht». Es ist aber unklar, ob die Verweigerung einer Ausbildung zu solchen Vorteilen gehört. Zudem hat sich zu diesen Fragen noch keine Gerichtspraxis etabliert.