Regierungsrat will EB Zürich nicht verselbständigen
Mit einer Motion hat der Kantonsrat die Regierung 2019 beauftragt, die Verselbständigung der Kantonalen Schule für Erwachsenenbildung (EB Zürich) in die Wege zu leiten. Da sich die EB Zürich inzwischen neu ausgerichtet hat, ist das angestrebte Ziel aus der Sicht des Kantons überholt. Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat deshalb, den Vorstoss als erledigt abzuschreiben.
Ende 2019 habe sich die EB Zürich neu ausgerichtet und weitgehend aus dem Weiterbildungsmarkt zurückgezogen. Seit Dezember 2019 trägt sie den Namenszusatz «kantonale Schule für Berufsbildung» und hat sich auf die Geschäftsfelder «Berufliche Zukunft», «Grundkompetenzen», «Digitales Lernen» und «Berufsbildungsprofis» ausgerichtet. Mit der neuen Ausrichtung sei das Anliegen nach einer Verselbstständigung überholt, die EB Zürich erbringe einen grossen Teil der Dienstleistungen für den Kanton Zürich.