Corona: Zertifikatspflicht für Weiterbildungen mit mehr als 30 Teilnehmenden

Ab Montag, 13. September 2021 gilt bei Veranstaltungen in Innenräumen die Zertifikatspflicht. Diese betritt auch Veranstaltungen in der Weiterbildung. Ausgenommen von der Zertifikatspflicht sind lediglich Weiterbildungen mit «beständigen» Gruppen mit bis zu 30 Personen, die dem Anbieter bekannt sind. Hier gilt wie bis anhin die Zweidrittel-Kapazitätsbeschränkung respektive die Abstandspflicht sowie die Maskenpflicht.

Offen ist allerdings, was unter «beständigen» Gruppen gemäss der Ausnahmeregelung unter Art. 14a genau zu verstehen ist und welche Regelungen für die Durchführung von Prüfungen in der Erwachsenenbildung gelten. Der Schweizerische Verband für Weiterbildung SVEB ist im Kontakt mit Bund und Kantonen und wird auf seiner Website so rasch als möglich zu diesen Punkten informieren.