Corona: Ab 6. Dezember gilt Masken- und Zertifikatspflicht in der Weiterbildung

Der Bundesrat hat beschlossen, dass ab 6. Dezember für alle öffentlich zugänglichen Veranstaltungen in Innenräumen eine generelle Zertifikats- und Maskenpflicht gilt. Diese Regelung gilt somit auch für die Weiterbildung.

Die Zertifikatspflicht gilt für alle Teilnehmenden an Weiterbildungsangeboten. Bei den Kursleitenden ist es wie bisher Sache des Arbeitgebers zu entscheiden, ob ein Zertifikat verlangt wird oder nicht.

Mit der allgemeinen Zertifikats- und Maskenpflicht entfallen die bisherigen Kapazitätsbeschränkungen. Die Regelung, wonach nur zwei Drittel der räumlichen Kapazitäten genutzt werden darf, gilt nicht mehr. Es ist also nicht mehr notwendig, zwischen den Teilnehmenden jeweils einen Sitzplatz freizulassen.