Corona: Auch in der Weiterbildung gilt ab 20. Dezember die 2G-Regel

Ab Montag, 20. Dezember 2021 und bis 24. Januar 2022 gilt für Weiterbildungen in Innenbereichen die 2G-Regel mit Maskenpflicht. Damit ist der Zugang zu Weiterbildungen in Innenräumen ab Montag geimpften und genesenen Personen vorbehalten. Mit der neuen Regel werde das Risiko reduziert, dass nicht immunisierte Personen infiziert werden, schreibt der Bundesrat in seiner Medienmitteilung. Ungeimpfte würden das Virus leichter weitergeben und deutlich häufiger schwer erkranken.